Aufbewahrung/Transport
Neue Richtlinien ab 06.07.2017
Aufbewahrung von Waffen und Munition
Neue Richtlinien für den Transport von Munition und
Schwarzpulver
Mit der Änderung der so genannten Gefahrgutverordnung sind die
zulässigen Mengen für den Transport von Schwarzpulver und Munition
deutlich erhöht worden.
zulässigen Mengen für den Transport von Schwarzpulver und Munition
deutlich erhöht worden.
Für den privaten Gebrauch können nun folgende Gesamtmengen,
ohne die Voraussetzungen eines Gefahrguttransportes zu erfüllen,
im PKW (nicht pro Person) transportiert werden:
3 kg Schwarzpulver 50 kg Munition (Bruttomasse)
Der Transport hat in "handelsüblicher" Verpackung zu erfolgen.
Nach einem Schreiben des für diesen Bereich zuständigen
Bundesministeriums für Verkehr an den Deutschen Schützenbund
reicht hierfür aus, dass es sich um ein im Handel allgemein
erwerbbares Behältnis handelt. Es ist also nicht erforderlich, dass
der Transport in der jeweiligen Originalverpackung erfolgt.
Aufbewahrung von Waffen und Munition in
Schützenhäusern
Hierzu Hinweise des DSB.
Aufbewahrung von Waffen
Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition