Chronik
300 Jahre Laager Schützenzunft von Bernd Schulze
Zur Geschichte der Schützenzünfte
Dreihundert Jahre, für uns Menschen eine sehr lange Zeit, für die Geschichte ein Wimpernschlag. An einem sonnigen 27. März vor dreihundert Jahren wurde sie gegründet, die alte Laager Schützenzunft. Es waren dreihundert bewegte Jahre, ein Krieg jagte den anderen, was in den Kriegen an alten Dokumenten und Unterlagen nicht verloren ging, vernichteten die vielen kleinen und größeren Stadtbrände, so das in den Archiven kaum noch altes Material über die Schützenzunft zu finden ist und trotzdem möchte ich versuchen, einen kleinen geschichtlichen Abriss über das Wirken und Werden der Zunft zu geben. Um zu verstehen, wie die Zünfte entstanden und wie sie sich entwickelten, müssen wir uns geistig in die Spätgotik, das Ende des Mittelalters zurückbegeben (etwa Ende 14., Anfang 15. Jahrhundert). Die geistige Grundeinstellung des Mittelalters spiegelte sich im Leben und Treiben der damaligen Zeit wider. Die Macht der Kirche dokumentierte sich in mächtigen und prächtigen Kirchen und Domen, geschmückt durch herrliche Fassaden. Der Anblick einer Prozession erhob das damalige Gemüt des Gläubigen und die Mysterienspiele, die überall aufgeführt wurden, zeigten ihm die einzelnen Etappen der Heilsgeschichte bildlich vor Augen.
Auf hochragenden und schwer einnehmbaren Burgen hausten die Ritter mit ihrem Gefolge. So wie ihr ganzes Leben auf den Kampf eingestellt war, so wurde auch in ihren Spielen, in den Turnieren und auf der Jagd, der kämpferische Charakter offenbar. Eng zusammengedrängt lagen die kleinen und engen Wohnungen der Bürger von schützenden Stadtmauern umschlossen. Zu jener Zeit schlossen sich die Angehörigen eines Berufes zu Verbänden zusammen. Hier waren es vor allem die Zünfte, zu denen die einzelnen Gewerbe sich vereinigten, um ihre Berufsinteressen besser schützen und fördern zu können. Die im gewerblichen Leben unserer Tage heute Innungen genannt werden und noch eine bedeutende Rolle spielen. Um diese Zeit bildeten sich auch die ersten Schützenzünfte und Schützengilden. Eine der ersten war die Luzerner Schützengilde. Sie wurde um das Jahr 1472 in Zürich gegründet. Damals bestand die Hauptaufgabe der Schützenzünfte noch darin, mit für die Sicherheit in den Städten zu sorgen, denn Überfälle und Kriege waren keine Seltenheit. Aber es gab damals auch schon Turniere unter den Zunftmitgliedern. Die Schützengilden trugen ihre Turniere und Vergleiche noch mit der Armbrust (Arm – Rüste, nach Latein. Arcuballista), eine der ältesten, wohl ursprünglich orientalischen Waffen aus.
Sie ist eine Vervollkommnung des Pfeilbogens. Auch die alten Schützengilden trugen die Armbrust (zum Beispiel die Sebastiangilde im Rheinland). Wie man auf dem Bild sehen kann, wurde auch damals schon der Vergleich untereinander mit der Armbrust auf einer Scheibe durchgeführt. Zum Ende des 14. Anfang des 15. Jahrhunderts tauchten dann die ersten Feuergeschütze und Handfeuerwaffen mit Luntenschlossmechanismus auf. Von dieser Zeit an kam es zu einer Folge technischer Neuerungen, die aus der »Arkebuse« und der »Muskete« (die ein größeres Kaliber hatte) handliche und funktionsfähige Waffen machten. Das 15. Jahrhundert brachte aber auch viele soziale Spannungen zwischen Kirche, Adel und Bauern mit sich. Die Bauern wollten nicht mehr länger vom Adel unterdrückt werden und empörten sich gegen ihn. Es kam zu sehr blutigen Bauernkriegen, die anfangs erfolgreich für die Bauern waren, aber dann wurden sie noch blutiger unterdrückt. Heimatlose Landknechthaufen, die, je nach dem höheren Solde, ihre Dienste bald diesem, bald jenem Fürsten anboten, durchzogen allenthalben das Land. Der alte ehrenhafte Ritter war vielfach zum plündernden Raubritter geworden. Der Verkehr auf den Landstraßen war in jenen Zeiten mit vielen Gefahren verbunden. Im späten Mittelalter lauerten Raubritter nachts in den Wäldern Kaufleuten und ihren Wagenzügen auf. Im 30 jährigen Krieg mussten nicht nur die Kaufleute, sondern auch private Reisende jeden Augenblick eines Überfalles aus dem Hinterhalt gewärtig sein. Zum Schutz der Waren umgaben bewaffnete Reiter oft die Wagen der Kaufleute aber meistens ohne großen Erfolg. Jeder Krieg hebt Tugenden und Laster aus den Tiefen der Menschen empor. In jedem Krieg gibt es daher zahlreiche Spitzbuben, die als Marodeure, Nachzügler, Drückeberger und Kriegsgewinnler, die die furchtbarste Heimsuchung für das Land sind.
Mit den an sich schon verwilderten fremden Heervölkern im 30 jährigen Krieg raubten und brandschatzten sie das Land und quälten die Bauern bis zum Tode. Einige Mitglieder der damals schon existierenden Schützengilden versuchten noch mit den Stadtwachen zu retten, was noch zu retten war. Doch gegen die Übermacht der Söldner war die Lage ziemlich aussichtslos. Wie ein Sturm zog der 30 jährige Krieg über die einzelnen deutschen Länder hinweg. Wenn die Landsknechte das Land durchzogen, hinterließen sie gemarterte Menschen, Hunger und Wüsteneien. Mecklenburg wurde in diesem Krieg fast zermahlen. Schätzungen besagen, dass die Hälfte bis fünf Sechstel der Einwohner umkamen durch Seuchen, Pest und einfallsreichen Foltermethoden, wie der Wahnsinn erregende Schwedentrunk, das Anlegen von Daumenschrauben, das Prickeln der Fußsohlen mit Nadeln, das Verbrennen im Backofen, das Prügeln bis zum Tode u. a. " In Mecklenburg ist nichts als Sand und Luft, alles bis auf den Erdboden verheert; Dörfer sind mit krepierten Vieh besät, die Häuser voll toter Menschen, der Jammer ist nicht zu beschreiben.", schrieb im September 1638 der schwedische General Johann von Bander. “Wie feindselig die schwedische Armee hausgehalten und ehe nicht von hinnen gewichen, bis sie alles konsumiert und den armen Einwohnern nicht ein Stück Brot mehr übrig gelassen, solches kann nicht genugsam beschrieben werden, zumal es nunmehr mit den armen Leuten dahin geraten, dass diejenigen, so übrig geblieben, nicht allein Mäuse, Katzen, Hunde und ganz unnatürliche Sachen zur Tilgung des Hungers genießen, sondern auch an verschiedenen Orten die Eltern ihre Kinder gefressen und ein Mensch für den anderen nicht sicher ist, wie solches mit vielen unterschiedenen Exempeln genugsam zu erweisen.” (geschrieben vom Herzog Adolf Friedrich am 23. August 1638 in sein Tagebuch.) In diesen wilden und unsicheren Zeiten haben viele Schützenzünfte an Bestand verloren. Mit einer sehr hohen Bestimmtheit gab es auch schon so etwas Ähnliches wie eine Schützengilde vor dem 30jährigen Krieg in unserer Stadt Laage. Sie wird aber durch die Wirren der Reformation und des 30jährigen Krieges an Bestand verloren haben. Vor der Schützenzunft, die im Jahre 1705 gegründet wurde, gab es in Laage schon die so genannte Pfingstgilde.
Diese Pfingstgilde schoss auch schon nach der Scheibe. Sie sollte aber von ihrer fürstlichen Durchlaucht abgeschafft werden.
Die Pfingstgilde ist nicht mit der Schützenzunft, die erst 1705 gegründet wurde, zu verwechseln.
Die Laager Bürger versuchten einfach nur, die schlimmen Zeiten des Krieges tunlichst durch Ausnutzung jeder Gelegenheit zu vergessen. Trinkgelage standen zur damaligen Zeit an der Tagesordnung, so dass die Pfingstgilde schon gut und gerne mal eine Woche durchfeierte. Die Stadtbürger schlossen sich später, nach dem 30jährigen Krieg, in Mecklenburg wieder zu Schützengilden zusammen, die das Schießen mit der Feuerwaffe übten. Heute haben die Vereine und Zünfte nur noch sportlichen und geselligen Charakter. Den Höhepunkt bildet das jährliche Schützenfest, wo der beste Schütze zum Schützenkönig erkoren wird.
Erwähnt wurde die Laager Schützenzunft das erste Mal im Jahr 1705. Allerdings ist das sehr wahrscheinlich nicht das Gründungsjahr, denn das konnte man leider nicht mehr genau feststellen. Festgehalten ist nur, dass ab dem Jahre 1705 die Mitglieder der Zunft einen Königsschuss abhalten durften. Das heißt, dass künftig nicht mehr nach dem Vogel, sondern nach der Scheibe geschossen wurde. Dieses Privileg erhielten die Mitglieder der Laager Schützenzunft vom Herzog zu Mecklenburg Friedrich Wilhelm, weil sie sich auf ihrer Fahne die nicht ganz ungefährliche Beseitigung von Pestleichen in Laage geschrieben hatte. Die Mitglieder der Zunft kümmerten sich aber nicht nur um die Beseitigung der Pestleichen, sondern auch um viele andere Angelegenheiten. Hatte ein Mitbürger den Wunsch in die Zunft aufgenommen zu werden und er einen christlichen und ehrbaren Lebenswandel führte wurde es ihm nicht verwehrt. Jedes neue Mitglied der Zunft musste 17 Heller Aufnahme und Einschreibe Gebühr in die Zunftlade entrichten. Das oberste Gebot der damaligen Zunft war Ordnung, Pünktlichkeit und die Sauberkeit. Bei den Zusammenkünften der Zunftmitglieder hatte jeder pünktlich und in reinen Sachen zu erscheinen. Bei nicht einhalten von Ordnung, Sauberkeit sowie Pünktlichkeit wurden diese Mitglieder mit 6 Heller Strafe belegt. Eine besondere Fürsorge galt zum Beispiel den Kindern und Waisen von verstorbenen Zunftmit-gliedern. Ihr Weg wurde von der Zunft begleitet bis zu dem Tag, an dem sie die Ehe schlossen. Ab diesen Tag konnten sie wenn sie es selber wünschten und Zunftgerechtigkeit halten wollten in die Zunft aufgenommen werden. Unter anderem war es auch Brauch in der Laager Schützenzunft, wenn der eine oder der andere aus der Zunft, wegen Armut nicht zur Erde gebracht werden konnte den Angehörigen ein Vorschuss aus der Zunftlade gewährt werden konnte. Aber nur unter der Bedingung, das in der Zunftlade ein Vorrat existierte. War das nicht der Fall, so sollte jeder Zunftbruder ihm etwas vorschießen. Die Alterleute mussten das Geld einsammeln und den Notleidenden zustellen, jedoch unter dem Vorbehalt, dass es später aus den Gütern des Verstorbenen zurückerstattet wird. Hier möchte ich eine Bemerkung zur Zunftlade machen. Die Lade war ein Behältnis in Form einer kleinen Truhe, in der die Mitglieder der Zunft zum Beispiel: die Briefschaften und den Geldvorrat der Zunft sowie das Leichenlaken verwahrten.
Wen es dazu kam, dass von der Gilde verlangt wurde, dass ein Fremder der Stadt von den Schützenbrüdern zu Grabe getragen werden sollte, dann musste dafür von den Hinterbliebenen 1 Gulden und17 Heller bezahlt werden. Davon ging der dritte Teil, also 17 Heller, in die Zunftlade. Die beiden anderen Drittel, also 1 Gulden, erhielten die Träger für ihre Mühe. Auch die Verwahrung der Fahne, Briefschaften und so weiter wurde genau geregelt. Der jüngste Gildemeister verwahrte in seinem Haus die Gildelade mit den Briefschaften und dem Geldvorrat, sowie das Leichenlaken. Die Scheibe und die Fahne der Zunft verwahrte der König. Bei Ausbruch eines Brandes oder eines Krieges hatte der König und der Gildemeister dafür zu sorgen, dass die Lade, die Briefschaften, die Fahne sowie die Scheiben die der Zunft gehörten sicher verwahrt wurden. Hier möchte ich nur noch kurz erwähnen, dass Brände und Kriege zur damaligen Zeit keine Seltenheit waren. Ein Blick in die Geschichte von Laage bestätigt es. Wenn die Schützenbrüder zusammen kamen, um auf einen Preis oder die Königswürde zu schießen wurde nicht mehr wie früher auf den Vogel sondern auf eine Scheibe geschossen. Jedes Mitglied der Zunft durfte drei Schuss abgeben. Versagte das Gewehr beim schießen so musste jenes Mitglied zwei Schilling in die Zunftlade geben. Versagte das Gewehr aber dreimal nach einander war jener Schuss für ihn verloren. Die Zunftmitglieder durften damals nur ihr eigenes Gewehr zum schießen benutzen und musste es auch selber laden. Kam es dabei Zuwiderhandlung durfte jener Schütze nicht mit um die Königswürde schießen. Das galt auch, wenn er sich ein anderes Gewehr entliehen hatte. Wer dem Ziel nach dreimaligen schießen am nächsten kam, der wurde für das Jahr der Gilde König. Der Gilde König konnte alle Vergünstigungen, mit denen Ihre Hochfürstliche Durchlaucht die Schützenzunft privilegierte genießen und in Anspruch nehmen. Dafür stattete er der Gilde nach dem schießen eine geringe Kollation (Erfrischung, Imbiss) ohne Bier ab. Die Feste nach dem Königsschuss waren zu damaligen Zeit doch noch recht bescheiden. So braute man das Bier noch selber, wie man an Hand von alten Rechnungen für Pfropfen, Hopfen und Malz feststellen kann. Ein eigenes Zunfthaus hatten die Mitglieder der Zunft zur damaligen Zeit wahrscheinlich noch nicht. Jedenfalls konnte ich keine Hinweise die darauf hindeuten würden finden. Wo fand nun aber das Schießen um die so begehrte Königswürde zur damaligen Zeit statt? Nach längerem suchen in allerlei alten Unterlagen, fand ich Hinweise darauf, das wohl das erste Schießen um die Königswürde im alten Wallgraben der die ganze Stadt umgab ausgetragen wurde. Die Stelle an der das Königsschießen ausgetragen wurde lässt sich leider nicht mehr genau bestimmen. Einen Schießstand wie heute gab es damals nicht, die Scheiben wurden auf einem Bock montiert und nach dem Schießen wieder vom König verwart.
Grundriss der Stadt Laage zur damaligen Zeit
Im Jahr 1706 gab es Streit in der Stadt, weil etliche Bürger und der 1711 als Stadtrichter abgesetzte Bartholdy eine Nebenzunft errichten wollten, und dadurch die Einnahmen der privilegierten Schützenzunft schädigten. Über diese Nebenzunft beschwerte sich der Magistrat der Stadt beim Landesherrn mit folgendem Wortlaut:
"…das der Bartholdy Versammlungen abhielt, bis zum dritten Tag zusammenblieb, den Schneider Kreß zu 1/4 Tonnen Bier condenmierte, eine Zunftlade errichtete, ein schwarzes und ein weißes Leichentuch anschaffte und wiederholt Beerdigungen mit Trage und Laken vornahm."
Herzog Friedrich Wilhelm (1692-1713) verbot die Nebenzunft und wies an, das die Leichenlaken unentgeltlich an die alte Zunft zu übergeben seien. Als Gegenleistung sollte die alte Zunft die Mitglieder der Nebenzunft unentgeltlich bloß gegen die Erlegung von vier Scheffel Gerste innerhalb von vier Wochen in die Zunft aufnehmen. Wenn jemand außer der Zunft das Laken begehrte, so musste er 12 Schilling zahlen. Die Träger sollten nicht mehr als 4 Schilling nehmen und den Bedürftigen aus christlicher Nächstenliebe umsonst dienen. Zu Leitern der Zunft sollten ab 1707 nicht mehr die Ältesten der Zunft genommen werden, sondern die Wahl sollte nach Geschick getroffen werden. Nur zu dem Schützenfest der rechtmäßigen Zunft wurde ein herzoglicher Deputierter in demselben Jahre abgeordnet, und demselben aus den Einkünften der Accise eine Gabe von 10 Thlr. bewilligt. Im Jahr 1707 bittet die Laager Schützenzunft den Herzog die ihnen gewordene Gabe aus der Accise von 10 Thlr. auf 15 bis 16 Thlr. zu erhöhen. Wie man sieht war das Geld schon damals knapp. Die Mitgliedschaft in der Schützenzunft hatte zur damaligen Zeit einen sehr hohen Stellenwert für die Bürger der Stadt. So kann man bei Carl Beier in der Chronik nachlesen, das kein Bürger seine Mitgliedschaft durch eine andere Aufgabe oder Funktion verlieren wollte. Zum Beispiel sollte Jaspar Hartwig ein Laager Bürger im Jahre 1708 die Stelle eines Mühlen - und Accise - Aufsehers ( Verbrauchssteuer Aufseher ) übernehmen. Er erklärte sich bereit für diese Aufgabe unter der Bedingung, das ihn Niemand wegen dieser Funktion attakire oder für unehrlich halten durfte ferner er nicht aus der Schützenzunft gestoßen werde, dass sein Salarium (Lohn, Gehalt) gebessert und etwaige Versehen nur an seinen Gütern gestraft werde.
Ab dem Jahre 1712 hatte die alte Laager Schützenzunft eine Königskette. Sie wurde von den Königen gestiftet und besaß 22 silberne Schilder. Auf den Schildern standen der Name sowie eine Andeutung des Berufes des jeweiligen Königs, dieser wurde dargestellt durch Werkzeuge des Berufsstandes. So zum Beispiel das Symbol eines Hobels für einen Stellmachers oder Zimmermannes und der Hammer für den Schmied. Leider ist der Verbleib der schönen alten Königskette nicht mehr bekannt.
Kartenauszug vom ehemaligen Judenberg.
Der Name Scheibenberg erinnert noch an den alten Schießstand.
Ab dem Jahre 1712 zogen schwere, düstere Wolken am Horizonte auf, die über die Stadt Laage heillose Wetter entladen sollten. Die ruhige Entwicklung der Stadt wurde wieder einmal gar jäh durchbrochen. Der nordische Krieg war durch Karls XII. eigensinnigen Aufenthalt zu Bender in die Länge gezogen worden, um die dadurch gebotenen Vorteile auszunutzen,
marschierten zuerst die Dänen mit einem großen Heer vor Wismar,und dann von da über Rostock und Ribnitz nach Pommern, an diese Armee mussten alle nahe liegenden Städte, auch Laage 1711, viele Abgaben leisten. Polnische, kursächsische und russische Völker rückten auf Stralsund und forderten von Mecklenburg allerlei Lieferungen, die sie freilich zu bezahlen versprachen. Vieh gab es aber in Mecklenburg nicht mehr in überfluss, weil es kurz zuvor ein großes Viehsterben gab, und mit der Bezahlung haperte es auch gewaltig. Jetzt rückten auch Schweden unter Steenbock, 16.000 Mann stark, an und besetzten Wismar, die Dänen zogen alle verfügbaren Truppen zusammen und vereinigten sich mit den Sachsen, auch die Moskowiter kamen aus Pommern heran. Anfang September 1712 trafen diese in Lage ein, 11.000 Russen, die Garderegimenter Preobratschenki und Semenowski, lagen 14 Wochen lang auf der Lager Feldmark. Durch diese ganzen Probleme, die der Krieg und die Armeen so mitbrachten, wurde es um die Schützenzunft etwas ruhiger. Denn die Bürger hatten jetzt andere Probleme als einen Schützenkönig auszuschießen. Es lässt sich wohl denken, dass der vierteljährige Aufenthalt der Moscowiter der Stadt Laage, die wohl nur wenig über 200 Einwohner hatte, schweren Schaden zufügte. Nach dem die Moscowiter die Stadt Laage wieder verließen, kehrte auch der gewohnte Alltag wieder ein. In der Zeit, als der Herzog Friedrich der Fromme ( 1717 - 1791 ) Mecklenburg regierte, ( 1756 bis 1785 ) waren Schützenfeste, Gesang, Musik, und Schauspiele sowie das Theaterspielen nicht erwünscht. Um die Moral im Lande Mecklenburg wieder zu heben gebot er das fleißige Bibellesen. Ab dem Jahre 1780 mussten sich die Mitglieder der Schützenzunft nach einem anderen Schießstand umsehen, denn der alte Stadtwall wurde in Gärten eingeteilt. Die Waffen waren zu jener Zeit bereits so modern, dass der Wall auch keinen richtigen Schutz mehr bot. Nach langem hin und her entschied man sich für einen Platz in der Uecker. Das Gebiet lag damals noch weit außerhalb der Stadt und war nicht bewohnt. Heute weist in alten Landkarten nur noch der Name Bollerberg auf diesen Schießstand hin. Der damalige Standort des Schießstandes befand sich in der unmittelbaren Nähe der heutigen Katholischen Kirche. Aber auch diesen Schießstand konnten die Schützen der Laager Zunft nicht allzu lange nutzen, denn die Bevölkerungsdichte der Stadt nahm ständig zu, so dass sich die Stadt immer mehr vergrößerte und die Sicherheit nicht mehr gegeben war. Also musste die Zunft sich wieder nach einem anderen Platz umsehen. Nach langem suchen und abwägen entschied man sich gemeinsam, Rat und Zunft für das Gebiet um den Laager Judenberg (heute Friedensberg), wovon heute noch die alten Namen Scheibenberg und Kanonenberg zeugen. Der Scheibenberg ist die Erhöhung auf der auch der Friedhof für die Juden lag. Vom Kanonenberg wurden zum Schützenfest die Böllerschüsse abgegeben (auch bekannt als Predigerberg).
Kartenauszug vom damaligen Schützenplatz
Im Jahr 1835 zog die Laager Schützenzunft nochmals mit dem Schießstand um in Richtung Schwendnitztannen. Hier ein Auszug aus alten Unterlagen von damals.
Laage, den 7. Juli 1835
»Die löbliche Schützenzunft hielt gestern ihren Königschuss. Durch ein Gewitter war der Anfang des Festes verzögert. Später war das Wetter erwünscht. Die löbliche Schützenzunft war beim löblichen Magistrat und Großherzoglicher Regierung eingekommen, ihr einen neuen Schießplatz vor dem Breesener - Thor , rechts von der Chaussee an den Schwendnitztannen zu bewilligen. Die Bewilligung war erteilt, der Platz und der Weg dahin geebnet, auch ein Schießhaus zu 12 x 10 Fuß erbaut, und dazu von Zunftmitgliedern und andern Personen Hülfe und Beitrag geleistet.«
Der damalige Scheibenstand befand sich ca. 20 m links neben der heutigen neuen Sporthalle, geschossen wurde aus Richtung der heutigen Schulstraße. Auf diesen Schützenplatz wollten die damaligen Schützenzunftmitglieder nun endlich ein eigenes Schützenhaus bauen. Am 16 Februar 1863 stellte die Laager Schützenzunft einen Antrag bei dem Magistrat, und bad um die Genehmigung zur Errichtung eines großen Schützenhauses mit Kegelbahn, Saal, Empfangszimmer, drei Wohnzimmern, einer Küche und Schlafräume für die Gäste. Der Antrag wurde von den damals 52 Mitgliedern der Zunft unterschrieben und abgegeben. Hier möchte ich kurz einige Namen von damals erwähnen, Heinz Arft, Fr. Schönrock, E. Mellendorff, H. Babendeerde, Steinfeldt, E. Hader und so weiter. Aber aus mehreren Gründen ist es nie zum Bau dieses Schützenhauses gekommen, der Hauptgrund war wohl das Geld.
Das Gebäude sollte eine Länge von 125 Fuß und eine Breite von 40 Fuß haben. Der Saal sollte die Größe von 40 x 38 Fuß haben. Im Jahre 1878 war es dann endlich soweit und die Schützenzunft errichtete ihr eigenes Zunfthaus. Es war zwar nicht mehr ganz so groß wie das 1863 geplante Zunfthaus, aber es war ausreichend.
Schützenhaus - erbaut im Jahre 1878
Die Laager Schützenzunft hatte auch eine gute Verbindung zum Laager Kriegerverein, der am 3. Mai 1874 gegründet wurde und im letzten Jahr sein 130 Jähriges bestehen hätte , aber besonders gut war das Verhältnis zum Männer - Turn - Verein Eichenkranz.
Am 10. März 1926 stellte der Männer - Turn - Verein Eichenkranz durch den Herrn Gustav Brusch einen Antrag an den Rat der Stadt von Laage zum Bau eines Geräte - und Umkleideraumes an die Schießhalle auf dem Schützenplatz. Von der Laager Schützenzunft gab es keine Einwände. Zur Baubeschreibung ist zu erwähnen, dass die Ausführung in demselben Stile wie auch Material erfolgte, wie es die Schießhalle aufwies. Diese beiden Vereine hatten ein sehr gutes Verhältnis zu einander und feierten ihre Feste auch oft zusammen.
Schützenfest auf dem heutigen alten Sportplatz um 1930.
Umzug der Schützen zum Schützenfest in den 20 Jahren
Eine sehr bewegte Zeit für unsere Stadt Laage waren die Jahre von 1806 bis 1814, es war die Zeit der Napoleonischen Kriege ( Befreiungskriege ). Unsere Stadt Laage erlebte durch ihre besondere Lage einen Truppendurchzug nach dem anderen. Nach der Niederlage Napoleons in Russland und dem Rückzug der französischen Truppen wurde die Stadt von französischen Marodeuren völlig ausgeplündert. Im Jahr 1813 lebten in unserer Stadt Laage noch 925 Einwohner. Unter den 1813 vor allem in Preußen gebildeten militärischen Freiwilligenverbänden befand sich auch das berühmte Lützowsche Freicorps ( Lützower Jäger ). Aber nicht nur die Preußen bildeten militärische Freiwilligenverbände, auch der mecklenburgische Herzog Friedrich Franz der 1 rief zur Bildung von freiwilligen Corps der Jäger auf. Die Laager Teilnehmer an den Befreiungskriegen lassen sich in ihre Teilnehmerzahl und den Gefallenen nicht mehr genau feststellen. Aber in unserer Pfarrkirche hängt eine Gedenktafel aus dem Jahre 1868, welche die Namen von 13 Veteranen aus den Jahren 1808 - 1815 enthält, offenbar der Überlebenden dieses Krieges. Die Schützenbrüder die bei den freiwilligen Jägern dienten, durften nach den Kriegen uniformiert an den Schützenfesten teilnehmen und die Bürgerlichen mussten in Frack und Zylinder zum Schützenfest antreten. Am 27. März 1814 kehrten dann auch die letzten freiwilligen des Krieges heim. Aus Anlass des Kriegsendes entlieh man sich von Dallwitz die Messingkanonen und verkündete von der Höhe des Walles bei den großen Eichen ( die später bei der Befüllung des Grabens gefällt wurden); die Friedensfeier, die Laager begingen damals ein großes Volksfest anlässlich des großen Sieges über Napoleon. Am 1. September des Jahres 1819 erhielten die Laager Schützenbrüder dann ihre erste Zunftfahne vom Großherzog Friedrich Franz. Die Jahre die dann folgten waren nicht so bewegt wie die Jahre davor.
1898 beschloss die Laager Schützenzunft ihre Satzung aus dem Jahre 1705 zu revidieren, sie war zur damaligen Zeit einfach nicht mehr zeitgemäß. Die Jahre in der die Pest grassierte waren vorüber. Die Sitten und die Atmosphäre in der Laager Schützenzunft wurden durch die neuen Regelungen in der Satzung etwas rauer, so das ein Aufnahmegesuch von neuen Zunftmitgliedern nur noch in der Pfingstversammlung und bei der Rechnungsaufnahme stattfand. Der Ablauf war folgender, das Aufnahmegesuch musste bei einem der Aelterleute abgegeben werden. In der Generalversammlung mussten sich wenigstens zwei Drittel der Stimmenden für die Aufnahme entscheiden. Jedes neue Mitglied zahlte sofort 7 M 88 h Aufnahmegebühr, davon gingen 7 M in die Zunftkasse und 88 h vielen dem Patron zu. Lagen Ausschließungsgründe vor, dazu zählten Zuchthaus und Gefängnisstrafen bei denen die bürgerlichen Ehrenrechte aberkannt wurden, so wie Diebstahls, Unterschlagung, Raub, Erpressung, Hehlerei, Betrug, Untreue und Urkundenfälschung wurde jenes Mitglied bei in Krafttreten des Urteils aus der Zunft ausgeschlossen. Mitglieder die Geldunterstützungen aus der Armenkasse oder Wohnraum von ihr erhielten wurden ebenfalls aus der Zunft ausgeschlossen. Ausgeschlossen wurden auch Zunftmitglieder die ihre öffentlichen Abgaben nicht bezahlten, oder Handlungen begangen hatten, die mit der Ehre eines Schützenmitgliedes unverträglich waren, dazu zählten Trunkfälligkeit, Widerspenstigkeit, Streitsucht wie auch ungebührliches Betragen, die Versammlungen und das Schützenfest störten. Sämtliche Mitglieder der Schützenzunft hatten die gleichen Rechte und Pflichten, insbesondere fanden keine Beschränkungen des Stimmrechtes, auch nicht bei den Wahlen statt. Alle Mitglieder mussten regelmäßig an den Exerzierübungen und den militärischen Aus - und Einmärschen teilnehmen. Die Exerzierübungen wurden durch die Offiziere immer einige Tage vor dem Königsschuss bekannt gegeben und durften nicht vor 7 Uhr Abends beginnen. Diese Übungen durften nicht öfter als vier Mal stattfinden. Durch das einzahlen von 30 M in die Zunftkasse, bestand jedoch auch die Möglichkeit für die Mitglieder sich von diesen Exerzier -Übungen sowie den Aus - und Einmärschen der Zunft frei zu kaufen. Personen die über 50 Jahre waren wurden von der Teilnahme an den Exerzierübungen und den Aus - und Einmärschen befreit. Jedes Mitglied der Zunft war verpflichtet den Anordnungen der Aelterleute, in militärischer Hinsicht unbedingt Gehorsam und Folge zu leisten. Ein Mitglied, das zur Teilnahme an diesen Übungen verpflichtet war und an den Aus - und Einmärschen an den beiden Tagen des Schützenfestes nicht regelmäßig Teil nahm oder sich ungebührlich verspätete wurde bestraft. Es seihe den, das Mitglied konnte an Hand einer plausiblen Entschuldigung nachweisen, das es triftige Gründe hatte. Ein gänzliches Fehlen bei einer Übung oder beim Aus - oder Einmarsch wurde mit 1 M Strafe belegt, jedoch wurde diese Strafe nur einmal an jedem Tag ausgesprochen.
So sah im Jahr 1927 der Umzug der Schützen
zum Schützenplatz aus
Wer sich bei diesen Übungen über eine 1/4 Stunde nach dem Beginn verspätete, zahlte 50 h Strafe, ebenso diejenigen, die während des Festes beim Abmarsch von dem Sammelplatz nicht in Reihe und Glied standen. Zum tragen der Zunftfahnen wurden Fähnriche ausgewählt. Das Schießen beaufsichtigte ein Schützenmeister, der gleichfalls die Stellung eines Offiziers hatte. Der Schützenfeldwebel hatte die Liste der zur Teilnahme an den militärischen Übungen verpflichteten Mitglieder zu führen, etwaige Versäumnisse, Dienst- und Ordnungswidrigkeiten der Mitglieder auf eigene Veranlassung oder auf Befehl eines Offiziers oder der Aelterleute sofort zu verzeichnen und von sämtlichen vorgekommenen Verfehlungen den Aelterleuten am Morgen der Rechnungsaufnahme schriftlich Anzeige zu machen. Sämtliche Ämter in der Zunft waren damals unentgeltlich und galten als Ehrenamt. Den Vorstand der Zunft bildeten der Schützenkönig, Offiziere, Fähnriche und Aelterleute. Fortlaufend protokolliert wurden die Vorstandsverhandlungen und auch die Verhandlungen der kleinen Zunft. Geldbewilligungen bis maximal 30 Mark durfte der Vorstand oder die kleine Zunft bewilligen. Kamm es unverhoffter Weise unter den Aelterleuten oder zwischen den Aelterleuten und dem Schützenhauptmann zu Differenzen, so wurden diese zur Entscheidung dem Vorstand und dem Patron vorgetragen. In ganz eiligen Fällen bei solchen Differenzen galt vorläufig die Entscheidung des Patrons. Die Aelterleute hatten die Schützenzunft in allen inneren und äußeren Angelegenheiten zu vertreten, insbesondere vor Gericht und allen Hypothekenbehörden, sie erbrachten ihre Legitimation durch eine auf Grund des Wahlprotokolls erteilte Legitimationsakte des Patrons. Dieselben hatten insbesondere die Leitung der Angelegenheiten der Schützenzunft, den Vorsitz in den Versammlungen der Zunft, des Vorstandes und der kleinen Zunft. Sie überwachten die Rechte der Schützenzunft, hatten darauf zu achten, dass die Beschlüsse ausgeführt wurden und hatten die nötigen Vorbereitungen für das jährliche Schützenfest zu treffen. Der Worthabende Altermann verwahrte sämtliche Akten der Zunft. Mit Genehmigung des Magistrats fanden die Generalversammlungen der Schützenzunft im Rathhaus statt.
Zu jeder Generalversammlung wurde durch die Aelterleute im Laager Wochenblatt eingeladen. Außerdem fand eine mündliche Ansage durch den Zunftboten statt. Die Generalversammlung war beschlussfähig, wenn einschließlich der Aelterleute 30 Mitglieder anwesend waren, die Vorstandsversammlung, wenn einschließlich der Aelterleute 5 Vorstandsmitglieder, die kleine Zunft, wenn einschließlich der Aelterleute 9 Mitglieder anwesend waren. In allen Versammlungen entschied, abgesehen von den Wahlen der Offiziere, Fähnriche und den Vertrauensmännern, die absolute Mehrheit der Stimmen der Erschienenen, bei Stimmengleichheit gab die Stimme des Worthabenden Altermann den Ausschlag. Alljährlich fanden zwei ordentliche Generalversammlungen der Laager Schützenzunft statt. Die erste Generalversammlung wurde gleich nach Pfingsten abgehalten. In dieser Versammlung wurden alle gemeinsamen Angelegenheiten behandelt und zur Entscheidung gebracht. Weiterhin ging es darum ob und in welcher Weise das Schützenfest des jeweiligen Jahres begangen werden sollte. Die zur Feier benötigten Mittel wurden festgelegt und bewilligt. Ein wichtiges Thema dieser Versammlung war sicher auch die Bewirtschaftung und Verpachtung der Ländereien, die die alte Laager Schützenzunft damals noch hatte. Die zweite Generalversammlung fand am Tage nach beendigtem Schützenfest statt. In dieser Versammlung wurden die Beiträge der Mitglieder bestimmt und eingezahlt, Zinsen und Pachtgelder vereinnahmt, sowie die Rechnungen der Schützenzunft und der Leichenkasse aufgenommen, auch sonst gemeinschaftliche Angelegenheiten zur Sprache gebracht. Die Beschlüsse der Generalversammlung waren bindend für alle Mitglieder der Zunft, vom kleinsten bis zum höchsten Mitglied. Einmal im Jahr kam es zur Rechnungsaufnahme, ihr wohnte außer dem Patron noch ein zweites Magistratsmitglied bei. Als Anlage zur Rechnung war eine vollständige Inventurliste über Grundstücke, Wertpapiere, Mobiliar sowie Effekten der Zunft auf zuführen. Restanten wurden nicht geduldet. Wer 8 Tage nach dem Fälligkeitstermin nicht bezahlt hatte, wurde zunächst durch den Zunftboten daran erinnert und hatte 8 Tage zeit, nach Ablauf dieser Frist wurden die Restanten dem Magistrat angezeigt, welcher die rückständigen Beiträge im exekutivischen Wege wie Stadtabgaben, behandelte. Nach alter Tradition stand den Älterleuten in der Leitung des Zunftwesens beratend der Bürgermeister als Patron zur Seite. Derselbe wurde er von allen Generalversammlungen, den Versammlungen des Vorstandes und der kleinen Zunft durch die Aelterleute mit Angabe der Verhandlungsgegenstände in Kenntnis gesetzt. In allen Generalversammlungen musste derselbe anwesend sein oder sich durch ein anderes Magistratsmitglied vertreten lassen. Bei der Rechnungsaufnahme führte derselbe auch das Protokoll. Falls der Patron es für nötig befand oder die Aelterleute es wünschten, so nahm derselbe auch an den Verhandlungen des Vorstands und der kleinen Zunft teil. Wenn über die Ausschließung eines Mitgliedes verhandelt wurde oder ein Strafverfahren gegen Mitglieder stattfand, musste der Zunftpatron anwesend sein oder sich vertreten lassen. Mit Genehmigung des Magistrates wurde die Königskette mit den silbernen Königsschildern in dem feuerfesten Gewölbe des Rathauses verwahrt. Der Worthabende Altermann hatte dafür zu sorgen, dass dieselben sofort nach beendigtem Schützenfest wieder an diesem sicheren Ort aufbewahrt wurden.
Das Ausspielen und die Verlosung von Waren zum Schützenfest, Sportfest und anderen Festen in Laage.
Die Verlosung und das Ausspielen von Waren zum Schützenfest und zu anderen Festen, hatten zur damaligen Zeit einen großen Stellenwert und waren auch sehr beliebt, bei den Händlern und den Bürgern der Stadt Laage und Umgebung. Die Händler und Unternehmer mussten einen schriftlichen Antrag an den Magistrat stellen. Dieser Antrag musste folgende Punkte enthalten:
-
den Namen, das Gewerbe und die Wohnung des Unternehmers, die planmäßige Anzahl ( die Nummern ) und den planmäßigen Preis der Lose,
-
den Zeitpunkt, wo mit dem Vertrieb der Lose begonnen werden soll,
-
die Gegenstände, die Zeit und den Ort der Ausspielung,
- die Namen und Wohnungen der unmittelbar von dem Unternehmer mit dem Vertrieb betrauten Personen.
Geregelt und Überwacht wurde das Ausspielen von Losen durch das Reichsgesetz. Für die Einhaltung und die Durchsetzung des Gesetzes war der Magistrat von Laage verantwortlich. Aber leider kam es immer wieder zur Verletzung und Überschreitungen des Gesetzes. So das der Herzog Friedrich Franz im Jahre 1845 ein Rundschreiben verfassen ließ, dass an sämtliche Magistrate der Land - und Stifts - Städte ging. Das Schreiben hatte folgenden Wortlaut: (Original Schreibweise)
Friedrich Franz
Es ist zu Unserer Kenntnis gekommen, daß die auf Antrag der Interessenten mehrfach erteilte Erlaubnis zum Verspielen von Waren und Sachen an den Tagen des Königsschusses und ähnlicher Volkslustbarkeiten häufig missbraucht und dass solches Verspielen auch hin und wieder bei andern Gelegenheiten, als für welche die Erlaubnis erteilt ist, stattfindet.
Zur Abstellung dieser Missbräuche und der daraus hervorgegangenen Übelstände, sehen Wir Uns veranlasst, unter Hinweisung auf die bestehenden Landes - Gesetze wegen der verbotenen Spiele, euch die genaueste Beachtung nachfolgender Bestimmungen hiermit zur Pflicht zu machen.
1.
Das Verspielen von Waren und Sachen darf nicht anders, als bei den Gelegenheiten und an den Tagen stattfinden, für welche Unsere Regierung dasselbe ausdrücklich zugestanden hat. - Nur für die Tage des Königsschusses wollen Wir diese Erlaubnis hiermit im Allgemeinen bis auf weiteres erteilt haben.
2.
Diejenigen Personen, welche von solcher Erlaubnis Gebrauch machen wollen, haben dazu außerdem für sich die Zustimmung der Ortsobrigkeit zu erwirken, wobei die Gegenstände, welche zum Verspielen bestimmt werden sollen, wenigstens generell zu bezeichnen sind.
3.
Niemand darf andere Gegenstände, als worauf die obrigkeitliche Concession lautet, zum Verspielen bringen; auch müssen die Preise der Gewinnstücke ihrem wirklichen Werte einigermaßen entsprechend sein. Alles Spielen um Geld, in welcher Art und unter welchem Vorwande es sein mag, ist unbedingt verboten.
4.
Alles lästige und aufdringliche Werben um Einsätze ist verboten. Auch bleibt es den Verspielenden unbedingt untersagt, sich beim Gewinn oder Verlust des Spiels irgendwie zu beteiligen; es müssen sich dieselben vielmehr lediglich darauf beschränken, das Gewinnstück dem spielenden Publikum zur Disposition zu stellen.
5.
Jede Nichtachtung vorstehender Bestimmungen ist, nach Beschaffenheit der Umstände, außer dem Verlust der Befugnis zum Verspielen, mit einer Geldstrafe bis zu 20 Rthlrn. Oder im Unvermögensfalle mit verhältnismäßiger Gefängnisstrafe polizeilich zu beahnden.
Wir befehlen euch, vorstehende Bestimmungen in geeigneter Art zur Kenntnis der Beteiligten zu bringen, für die pünktliche Ausführung Sorge zu tragen, und überlassen euch, die nach den dortigen Localverhältnissen dieserhalb etwa sonst noch erforderlichen Verfügungen nach eignem pflichtmäßigen Ermessen zu treffen.
So richtig ernst genommen und eingehalten wurde dieses Gesetz aus dem Jahre 1845 allerdings nicht. In alten Polizeiakten findet man zumindest immer wieder hinweise, das es zu Überschreitungen des Gesetzes kam. Die Regierung in Schwerin entschloss sich deshalb im Jahre 1881 ein neues detailierteres Gesetz heraus zu geben.
Nachfolgend der Wortlaut des Reichsgesetzes vom 1. Juli des Jahres 1881: (Original Schreibweise)
Bekanntmachung
Das Reichsgesetz vom 1. Juli 1881 betrifft auch die im Königschuss üblichen Verlosungen, zu welchen nach der Circularverordnung vom 4. Januar 1845 ausnahmsweise die Ortsobrigkeit die Genehmigung erteilen kann. Nach der Bekanntmachung vom 9. März 1882 ist in Zukunft allen auf Erteilung solcher Genehmigung gerichteten Anträgen ein vollständiger Lotterieplan sowie der Entwurf eines Loses (enthaltend den erforderlichen Raum für den Stempel, die Nummer, den Gegenstand der Ausspielung und den Preis des Loses) beizufügen.
Spätestens am 7. Tage nach dem Empfang der obrigkeitlichen Erlaubnis hat der Veranstalter der Ausspielung beim Hauptsteueramte zu Güstrow unter Beifügung einer Doppelschrift anzumelden:
-
Namen, Gewerbe und Wohnung des Unternehmers, die planmäßige Anzahl (die Nummern) und den planmäßigen Preis der Lose,
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den Zeitpunkt, wo mit dem Vertrieb der Lose begonnen werden soll,
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die Gegenstände, die Zeit und den Ort der Ausspielung,
die Namen und Wohnungen der unmittelbar von dem Unternehmer mit dem Vertrieb betrauten Personen.
Mit der Anmeldung, welcher als Anlage ein amtlich beglaubigtes Exemplar des obrigkeitlich genehmigten Plans der Ausspielung anzuschließen ist, in die Abgabe für die gleichfalls mit einzusendenden sämtlichen Lose einzuzahlen. Demnächst erfolgt die Abstempelung jedes einzelnen Loses und dürfen nicht gestempelte Lose nicht ausgegeben werden. Die Abgabe beträgt 5 Prozent vom planmäßigen Preise (Nennwert) sämtlicher Lose. Übertretungen werden mit dem fünffachen Betrage der hinterzogenen Abgabe geahndet, jedoch beträgt die Strafe nach $ 16 des gedachten Reichsgesetzes wenigstens 250 Mark. Laage, den 6. Juni 1882. Der Magistrat. Nachfolgend möchte ich noch an hand von einigen Verlosungsbeispielen zeigen wie jene Anträge aussahen. Interessant sind auch die Gegenstände die zu jener Zeit verlost wurden oder auch als Preise vergeben wurden. So wurden unter anderem Kohleneisen, Vorhängeschlösser, Kaffeemühlen, Feuerzangen, Aufnehmer, Rauchzeug und viele andere zur damaligen Zeit sicher brauchbare und nützliche Sachen bei den Ausspielungen verlost. Oben sehen wir einen Antrag zum verkauf von Milch auf dem Volksfeste und den Königschusstagen von der Molkerei- Genossenschaft G.m.u.H. Laage (Meckl.). Man könnte noch viele weitere Beispiele der Auslosungen bringen. Mitunter war der Schützenplatz von Händlern und Schaustellern so belegt, dass einige der Händler einen Antrag auf einen Ausweichplatz stellten. Als Ausweichplatz wurde damals meistens der alte Schützenplatz am Judenberg angeboten, wovon auch sehr viel Händler gebrauch machten, wie ich aus alten Unterlagen ersehen konnte.
Dieses Foto entstand 1925 und zeigt uns den zweiten Tag des Schützenfestes, den Donnerstag.
Wie ich schon im dritten Teil erwähnte, erhielten die Laager Schützen am 7. Juli 1835 einen neuen Schützenplatz in den Schwendnißtannen. Im Jahr 1836 wurde von der Stadt und den Mitgliedern der Schützenzunft eine wundervolle Allee mit Kastanienbäumen in Richtung Festplatz angepflanzt. Etwa zur gleichen Zeit wurden auch die 7 Linden gepflanzt, die bestimmt noch viele ältere Bürger unserer Stadt kennen. Die schöne Kastanien-Allee wurde leider in den 60er Jahren abgeholzt. Die Linden standen noch ein paar Jahre länger, aber sieben waren es schon lange nicht mehr. Der Rest der Lindenbäume musste leider weichen, als der neue Kunstrasensportplatz angelegt wurde. Doch zurück zur Laager Schützenzunft. In den letzten Jahren bis 1938 wurden die Schützenfeste zu waren Volksfesten. Zu jener Zeit wurden die Schützenfeste immer ganz groß gefeiert. Eine Woche dauerte dieses turbulente Fest. Hinter den sieben Linden, auf dem alten Sportplatz, lag der 175 Meter lange Schießstand. In der Mitte, unter den 7 Linden wurde eine Bühne errichtet, dort nahm der Musiker Siggelkow mit seinen Musikantenplatz und spielte auf, so dass die Musik noch bis in die entferntesten Dörfer rund um Laage zu hören war. Auf dem alten Sportplatz ( heute Kunstrasenplatz ) standen immer fünf große Zelte. Damit die Gastwirte alle zu ihren Einnahmen kamen, feierten die Schützen täglich in einem anderen Zelt. Die Zelte wurden damals gestellt von Bäcker Propp, Gastwirt Reinholdt, Gastwirt Oloff, Gastwirt Eilert sowie Gastwirt Elsner vom Mecklenburger Hof. Gutes und preiswertes Essen gab es in allen 4 Zelten, ausgenommen das Zelt von Gastwirt Oloff, der schenkte nur Bier aus.
Abholung des Schützenkönigs: von links, Cornell Uhrmachermeister, König Borchert, Klänhammer Schumachermeister und Dievenkorn.
Das Schützenfest begann immer am Montag, ob das Wetter schlecht oder gut war. Von Montag bis Dienstag waren die Exäszierübungen angesagt. Sie begannen genau um 20 Uhr. Das erscheinen war Pflicht für alle Mitglieder der Zunft. Der Mittwoch war der so genannte Trommel-Mittwoch, da zogen die Schützen durch unsere Stadt und holten den Bürgermeister und die Offiziere mit einem Ständchen von zu Hause ab. Für die Musik sorgten die Musikanten der Musikkappelle Siggelkow. Am Mittwoch wurden dann auch die 5 Zelte aufgestellt. Nach dem Abholen des Bürgermeisters und der Offiziere ging es dann mit Musik zum Festplatz. Bei Musik und guter Laune wurde noch kräftig gefeiert. Meistens brach der neue Morgen schon an und so mancher wusste am nächsten Tag nicht, wie er nachts nach Hause kam. Am Donnerstag ging es dann richtig los mit dem Schützenfest. Die Laager Schützen marschierten durch alle Straßen unserer Stadt, auch die Rosmarinstraße wurde nicht ausgelassen. Ja es war schon ein farbenreiches Bild, wenn die alte Zunft marschierte, vorne weg Friedrich Peters mit der festlich geschmückten Zielscheibe, gefolgt von der Musikkapelle, mit bis zu 16 Musikern. Danach die Aelterleuten und Offiziere in ihren weißen Hosen und den blauen Jacken, gefolgt von den Jägern, die ganz in grün gekleidet waren und dann folgten die bürgerlichen im großherzoglichen BM Frack. Den Kopf schmückte ein schwarzer Zylinder. Die Stadt wurde damals zum Schützenfest immer festlich geschmückt und aus allen Häusern ertönten Jubelrufe, so dass es nahezu keinen Bürger unserer Stadt mehr zu Hause hielt, wenn die Schützen durch die Stadt marschierten. In Scharen bewegten sie sich in Richtung Festplatz, um dabei zu sein, wenn das Fest vom Kanonenberg durch Kanonendonner eröffnet wurde und der neue König des jeweiligen Jahres ermittelt wurde. Der Kanonenberg ist der Berg im Laager Stadtpark, wo das alte Denkmal aus den Befreiungskriegen stand, ( heute Standort neuer Friedhof ). Ein Teil des Berges musste leider für das neue Gymnasium weichen. Vorweg ritt immer der damalige Ordnungshüter und Wachmeister Teschner auf seinem Pferd. Er achtete streng darauf, dass es bei dem Fest friedlich zuging und nicht zu Schlägerrein und anderen Zwischenfällen kam. Nach dem der ganze Festzug mit den Schützen und Gästen auf dem Festplatz angekommen war, ging es zum Schießstand. Geschossen wurde damals auf einer Entfernung von 175 Metern. Das war mehr als die dreifache Entfernung der heutigen Schießbahn. Auf dieser Entfernung war die Scheibe sicher nicht so einfach zu treffen, wie auf einer Distanz von 50 Metern. Wenn das Schießen beendet wurde, war keiner mehr zu halten und es zog alle, vom jüngsten bis zum ältesten Bürger, zur Ermittelung des neuen Königs. War der neue König ermittelt, wurde bis spät in die Nacht gefeiert. Am Freitagvormittag nach dem Umzug gab es dann das so genannte Traditionsessen ( Königsfrühstück ). Wie sah nun aber das Königsfrühstück zur damaligen Zeit aus, das es jedes Jahr zum Schützenfest gab? Es bestand aus goldgelb gebratenen Scheibenkartoffeln. Dazu gab es ein halbes gebratenes Hähnchen und als Beilage Gurkensalat. Den Höhepunkt des Essens bildete immer eine leckere Krebssuppe.
Danach wurde den ganzen Tag gefeiert, getanzt und getrunken bis spät in die Nacht. Mit dem größten Vergnügen sangen alle Schützen und Gäste das Lied von der Laager Schützenzunft. Der Schützenplatz war immer festlich herausgeputzt und überall wehten die bunten Fahnen der Gäste und der eigenen Zunft.
Unsere alte Laager Schützenzunft in der Zeit um 1930
Für Spiel und Spaß sorgten die vielen Händler mit ihren Ständen und Buden. An jedem Stand wurde etwas anderes angepriesen. Der eine verkaufte Lose, bei dem andern konnte man würfeln, oder am Rad drehen, so dass jeder auf seine Kosten kam und sein Kleingeld schon auf irgend eine Weise los wurde.
von links: Doß Schmiedemeister, Fritz Hensch Sparkassenleiter, König Ernst Müller Sattlermeister und Fritz Kähler Bürgermeister.
Aber auch für die kleinen Gäste gab es Unterhaltung und Zerstreuung. Sie konnten verschiedene Karussells benutzen, bis hin zum Kettenkarussell. Der Sonnabend war dann der so genannte Ruhetag, den alle Schützen und auch die Gäste nach den anstrengenden Tagen unbedingt brauchten. Das eigentliche Volksfest begann dann am Sonntag, mit dem Bürger und Gästeschießen. Da wollte jeder, ob Gast oder Bürger wissen, ob er vielleicht nicht doch besser schoss, als der König. Der Tag wurde abgeschlossen mit einem zünftigen Schützenball. Nach dem Fest, wusste so mancher nicht, wie er nach Hause kam. Es soll auch schon mal vorgekommen sein, dass ein paar leere Bierfässer, die am deutschen Haus oder am Mecklenburger Hof standen, ohne Zutun den Marktberg herunter rollten. Und keiner wusste am nächsten Tag wie es dazu kam. Soweit zum Schützenfest.
Antreten der alten Laager Schützenzunft auf dem Marktplatz.
Dieses Bild entstand um die Zeit nach 1934.
Als am 13. Dezember 1935 Schröders Hotel abbrannte, wurden die beiden alten Fahnen der Schützenzunft ein Opfer der Flammen. Nach den vorhandenen Unterlagen wurden aber schon ein Jahr später neue angefertigt. Die hohen Kosten für die Anfertigung übernahmen damals Hugo Lüth aus Korleput, August Schröder aus Leipzig und Max Bremer aus Laage. Heute befinden sich die Fahnen im Güstrower Stadtmuseum. Wann und wie sie dorthin gelangten, ist nicht bekannt. So haben sie den Krieg und die Nachkriegsjahre unversehrt überstanden. Nach dem Jahr 1935 wurde es für die Vereine immer schwieriger, den sie waren im dritten Reich nicht erwünscht. So marschierte auch unsere alte Laager Schützenzunft zum Schluss immer unter Aufsicht von Anhängern der NSDAP. Bis das Marschieren dann ganz verboten wurde. Bei dem letzten Schützenfest so erzählten mir ältere Bürger aus Laage, sind die Mitglieder der Zunft mit Pferd und Wagen zum Festplatz gefahren. Bis dann 1938 die Laager Schützenzunft endgültig verboten wurde und eine 233 jährige Ära der Zunft zu Ende ging. Hier möchte ich meinen Streifzug durch die Geschichte der alten Laager Schützenzunft beenden.
Zum Schluss möchte ich mich noch bei folgenden Personen recht herzlich bedanken für die Unterstützung durch Bildmaterial und Informationen.
Frau Anders aus Rostock
Familie Arft aus Laage
Familie Niemann aus Laage
Herrn Abs aus Laage
Herrn Christian Schwießelmann
- Literaturverzeichnis:
Carl, Beyer : Geschichte der Stadt Laage
Fritz Kähler : Wahrheit und Dichtung über Laage
Peter Zeese : Chronik der Stadt Laage
Sowie : privat Unterlagen
Karten, Bilder : privat [www.rund-um-laage.de] - Bilder:
Zigaretten – Bilderdienst Hamburg- Bahrenfeld Werk 9. Herausgegeben 1936 : Deutsche Kulturbilder und Deutsches Leben in 5 Jahrhunderten