Aufbewahrung/Transport

Neue Richtlinien ab 06.07.2017

Aufbewahrung von Waffen und Munition

 

Aufbewahrung von Waffen und Munition

 

 

Neue Richtlinien für den Transport von Munition und
Schwarzpulver

 

Mit der Änderung der so genannten Gefahrgutverordnung sind die
zulässigen Mengen für den Transport von Schwarzpulver und Munition
deutlich erhöht worden.

Für den privaten Gebrauch können nun folgende Gesamtmengen,
ohne die Voraussetzungen eines Gefahrguttransportes zu erfüllen,
im PKW (nicht pro Person) transportiert werden:

3 kg Schwarzpulver 50 kg Munition (Bruttomasse)
Der Transport hat in "handelsüblicher" Verpackung zu erfolgen.
Nach einem Schreiben des für diesen Bereich zuständigen
Bundesministeriums für Verkehr an den Deutschen Schützenbund
reicht hierfür aus, dass es sich um ein im Handel allgemein
erwerbbares Behältnis handelt. Es ist also nicht erforderlich, dass
der Transport in der jeweiligen Originalverpackung erfolgt.

 

 

Aufbewahrung von Waffen und Munition in
Schützenhäusern

Hierzu Hinweise des DSB.

 

 

Aufbewahrung von Waffen

Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition

Aufbewahrung von Waffen und Munition