Der Europäische Feuerwaffenpass
• erforderlich für die Mitnahme von Feuerwaffen in einen anderen EU Staat
• es können bis zu 10 Waffen eingetragen werden
• der EFP ist fünf Jahre gültig, sollten nur Einzellader - Langwaffen mit
glatten (nur mit glatten Läufen) eingetragen sein ,
beträgt die Gültigkeit zehn Jahre
• die Geltungsdauer kann zweimal um jeweils fünf Jahre verlängert werden
• der EFP vereinfacht somit für den Sportschützen die zweckgebundene
Einreise in einen anderen Mitgliedsstaat
• ACHTUNG: der EFP berechtigt nicht zur Mitnahme von Waffen in ein
anderes Land - die zwar in der BRD erlaubt sind - aber im Einreiseland
verboten sind bzw. einer besonderen Zulassung bedürfen
• ACHTUNG: vor jeder Reise unbedingt Erkundigungen einholen,
welche Forderungen für die Einfuhr von Waffen in das Einreiseland
gestellt werden (z.B. Schweiz)
• erforderlich für die Mitnahme von Feuerwaffen in einen anderen EU Staat