Die gelbe WBK für Sportschützen
• für die gelbe WBK muss einmalig beim Verband ein Bedürfnis beantragt
werden, dabei ist es nicht erforderlich Angaben zu Art und Kaliber der
Waffe zu machen
• abweichend zur grünen WBK ist es bei der gelben WBK nicht
erforderlich, dass die Waffe für eine Disziplin des eigenen anerkannten
Schießsportverbandes erforderlich sein
ACHTUNG: die Waffe muss jedoch in einer Disziplin eines anerkannten
Schießsportverbandes einsetzbar sein
• in die gelbe WBK werden folgende Waffen eingetragen:
Einzelladerlangwaffen mit glatten und gezogenen Läufen eingetragen,
einläufige Einzelladerkurzwaffen für Patronenmunition (Freie Pistole),
mehrschüssige Kurz – und Langwaffen mit Zündhütchenzündung
(Perkussionswaffen) und Mehrlader Langwaffen (Repetierer) mit
gezogenen Läufen
• die gelbe WBK ist unbefristet gültig
• die Eintragung von Waffen in die gelbe WBK ist durch den Erwerber
binnen zwei Wochen bei der zuständigen Behörde zu beantragen