Der Europäische Feuerwaffenpass

• erforderlich für die Mitnahme von Feuerwaffen in einen anderen EU Staat

• es können bis zu 10 Waffen eingetragen werden

• der EFP ist fünf Jahre gültig, sollten nur Einzellader - Langwaffen mit
  glatten (nur mit glatten Läufen) eingetragen sein ,
  beträgt die Gültigkeit zehn Jahre

• die Geltungsdauer kann zweimal um jeweils fünf Jahre verlängert werden

• der EFP vereinfacht somit für den Sportschützen die zweckgebundene
  Einreise in einen anderen Mitgliedsstaat

• ACHTUNG: der EFP berechtigt nicht zur Mitnahme von Waffen in ein
  anderes Land - die zwar in der BRD erlaubt sind - aber im Einreiseland
  verboten sind bzw. einer besonderen Zulassung bedürfen

• ACHTUNG: vor jeder Reise unbedingt Erkundigungen einholen,
  welche Forderungen für die Einfuhr von Waffen in das Einreiseland
  gestellt werden (z.B. Schweiz)

• erforderlich für die Mitnahme von Feuerwaffen in einen anderen EU Staat