Die gelbe WBK für Sportschützen

• für die gelbe WBK muss einmalig beim Verband ein Bedürfnis beantragt
  werden, dabei ist es nicht erforderlich Angaben zu Art und Kaliber der
  Waffe zu machen

• abweichend zur grünen WBK ist es bei der gelben WBK nicht
  erforderlich, dass die Waffe für eine Disziplin des eigenen anerkannten
  Schießsportverbandes erforderlich sein
  ACHTUNG: die Waffe muss jedoch in einer Disziplin eines anerkannten
  Schießsportverbandes einsetzbar sein

• in die gelbe WBK werden folgende Waffen eingetragen:
  Einzelladerlangwaffen mit glatten und gezogenen Läufen eingetragen,
  einläufige Einzelladerkurzwaffen für Patronenmunition (Freie Pistole),
  mehrschüssige Kurz – und Langwaffen mit Zündhütchenzündung
  (Perkussionswaffen) und Mehrlader Langwaffen (Repetierer) mit
  gezogenen Läufen

• die gelbe WBK ist unbefristet gültig

• die Eintragung von Waffen in die gelbe WBK ist durch den Erwerber
  binnen zwei Wochen bei der zuständigen Behörde zu beantragen