Neuregelung für Überprüfung von Schießstätten
05.01.2015
Am 1. Januar 2015 ist die Neuregelung des Paragrafen 12 Absatz 4 Allgemeine Waffengesetzverordnung (AWaffV), wer künftig als „anerkannter Schießstandsachverständiger“ anzusehen ist, in Kraft getreten.
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