Neuregelung für Überprüfung von Schießstätten

05.01.2015

Am 1. Januar 2015 ist die Neuregelung des Paragrafen 12 Absatz 4 Allgemeine Waffengesetzverordnung (AWaffV), wer künftig als „anerkannter Schießstandsachverständiger“ anzusehen ist, in Kraft getreten.