Waffenrecht

Die Waffenbesitzkarte (WBK)


Voraussetzung für die Erteilung:
Zuverlässigkeit; persönliche Eignung; Sachkundenachweis;
Bedürfnisnachweis und Volljährigkeit
ACHTUNG:

• Ab 18 Jahre - Waffen im Kaliber .22 lfB (Randfeuerzündung),
Einzelladerlangwaffen mit glatten Läufen Kaliber 12 oder kleiner
(Bockdoppelflinte)
• Ab 21 Jahre - alle Kaliber - Voraussetzung ein med. psych. Gutachten
• Ab 25 Jahre - alle Kaliber


Welche Arten von WBK gibt es:
Grüne WBK – für Sportschützen, Jäger, Erben
Gelbe WBK – ausschließlich für Sportschützen
Rote WBK – für Waffensammler und Waffensachverständige

 

Alle hier gemachten Ausführungen beziehen sich in der Hauptsache auf
Sportschützen