Thema Bildungsurlaub

28.06.2016
Beim ZIV Team wurde letztens die Frage gestellt, ob beispielsweise Fortbildungsmaßnahmen des DSB auch als Bildungsurlaub anerkannt werden.
 
Hierzu gibt es folgendes zu sagen:  
Bildungsurlaub, auch als Bildungsfreistellung oder Arbeitnehmerweiterbildung bezeichnet, ist ein durch Gesetz geregelter Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern, um sich für politische und berufliche Weiterbildungsmaßnahmen bei Fortzahlung ihres Gehalts während der Arbeitszeit freistellen zu lassen. Teilweise wird dies auch für ehrenamtliche Aus- und Fortbildungen im Sport gewährt. Diese Seminare müssen als Bildungsurlaub anerkannt sein. In Baden-Württemberg und NRW werden nicht einzelne Seminare anerkannt, sondern es muss ausschließlich der Veranstalter als Bildungseinrichtung anerkannt sein.
 

Zur Regelung gibt es in einzelnen Bundesländern Bildungsurlaubsbgesetze: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und Baden-Württemberg haben diese Gesetze beschlossen. Einige Bundesländer gewähren dies schon jetzt für unsere Lehrgänge, wenn der DSB bestimmte Formulare, die der Bundesgeschäftsstelle von Lehrgangsteilnehmer vorab schicken, bestätigt. Eine Zusammenfassung mit Links zu den Gesetzen und Verordnungen sowie Antragsformularen findet man hier.

 

Unabhängig von diesen Vorgaben empfiehlt es sich, ein Gespräche mit dem Arbeitgeber über die Genehmigung des Bildungsurlaubs zu führen. Wir helfen, so gut es geht aber der Teilnehmer muss sich in erster Linie selbst kümmern und mit seinem Arbeitgeber eine Anerkennung abstimmen.   

 

Entsprechende gesetzliche Erleichterungen der Bundesländer auf diesem Gebiet, könnte auch die Teilnahme an Aus- und Fortbilungsveranstaltungen des DSB erleichtern.
 
Sollten auch Sie Informationen in dem ZIV-Serviceblock vermissen, dann schreiben Sie uns. Wir versuchen, das Thema für Sie aufzuarbeiten.

 

 

Bild zur Meldung: Ziel im Visier Team