Europäische Kommission will schärfere Kontrolle von Feuerwaffen

20.11.2015

Der Deutsche Schützenbund nimmt zu dem von der Europäischen Kommission am Mittwoch, den 18. November 2015, verabschiedeten Maßnahmenpaket, das den Erwerb von Feuerwaffen in der Europäischen Union erschweren soll, wie folgt Stellung:

„Anlass für das beschlossene Feuerwaffen-Paket waren die jüngsten Terroranschläge, die sich gegen die Menschen in Europa und ihre Werte richten und die über Grenzen hinweg koordiniert wurden. Ziel dieser Maßnahmen soll es sein, dass es künftig schwieriger wird, Feuerwaffen in der Europäischen Union zu erwerben, und dass in legalem Besitz befindliche Waffen besser zurückverfolgt werden können. Hierzu soll die EU-Feuerwaffenrichtlinie mit ihren Vorschriften zum Erwerb und Besitz von – legalen – Sport- und Jagd- und Sammlerwaffen geändert werden. Diese von der Kommission vorgestellten Änderungsvorschläge müssen vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU beschlossen werden.

Der Deutsche Schützenbund unterstützt seit jeher alle Initiativen auf nationaler und internationaler Ebene, die dem Ziel dienen, eine wirksame Bekämpfung des illegalen Waffen- und Sprengstoffhandels zu ermöglichen, um die Bürger Europas zu schützen und Kriminelle und Terroristen an der Beschaffung von Waffen zu hindern. Daher begrüßt er auch den Aktionsplan der EU-Kommission zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels, der Waffenkriminalität und des internationalen Terrorismus ausdrücklich, denn der Deutsche Schützenbund steht für die Gewährleistung der inneren Sicherheit und die Sicherheit unserer Mitbürger.

Angesichts der furchtbaren Ereignisse der vergangenen Tage dürfen derartige Initiativen jedoch nicht in bloßem Aktionismus münden, der – wieder einmal – nur die legalen Waffenbesitzer trifft. Sportschützen, Jäger und Sammler gehören bereits heute zu einer regelmäßig streng überwachten und kontrollierten Personengruppe. Die derzeitigen waffenrechtlichen Regelungen in der Bundesrepublik Deutschland gewährleisten – wie das Bundesverfassungsgericht kürzlich festgestellt hat –, dass von legalen Waffenbesitzern wie den Sportschützen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Eine weitere Verschärfung der Regelungen für den legalen Waffenbesitz ist daher weder angezeigt noch erforderlich. Vielmehr muss die Ausübung des Schießsports, dem etwa zwei Millionen Sportschützen allein in Deutschland nachgehen und der seit den ersten Olympischen Spielen der Neuzeit 1896 mit vielen Disziplinen dem Programm angehört, weiterhin möglich bleiben. Sportschießen mit den dafür verwendeten Waffen – die absolut keine Kriegswaffen sind – stellt angesichts der staatlichen Überwachung kein Sicherheitsrisiko dar; insbesondere lässt sich nicht feststellen, dass Sportwaffen von Terroristen oder Kriminellen zu ihren schändlichen Zwecken missbraucht werden.

Der Deutsche Schützenbund wird sich daher gemeinsam mit seinen europäischen Partnern dafür einsetzen, dass unter Wahrung der inneren Sicherheit der Schießsport in seinen vielfältigen Facetten keinen weiteren nicht erforderlichen Beschränkungen unterworfen wird.“

Der Deutsche Schützenbund hat in Kooperation mit den befreundeten nationalen und internationalen Verbänden umgehend Kontakt zu den jeweiligen politischen Ansprechpartnern aufgenommen, um weitere Einschränkungen im schießsportlichen Bereich in Europa zu verhindern.

 

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