Liste B und Bundessportordnung des DSB genehmigt

25.03.2015

Mit Bescheid vom 19. Februar 2015 hat das Bundesverwaltungsamt die Liste B, in der die zur Bundessportordnung abweichenden Disziplinen der Landesverbände aufgeführt sind, und die Bundessportordnung genehmigt.

 

Damit sind nun sowohl die Bundessportordnung (Stand 01.01.2015) und die Liste B (Stand: 20.11.2014) vom BVA in Gießen freigegeben. Bei beiden Regelwerken gab es keinerlei Beanstandungen seitens der Landesministerien, die in beiden Fällen mit im Genehmigungsverfahren eingebunden waren.

 

Für die Liste B gilt nach wie vor, dass die Wettbewerbe nur in den Landesverbänden des Deutschen Schützenbundes ausgeführt werden, für die sie genehmigt sind. Ebenfalls kann ein Bedürfnis von für diese Wettbewerbe benötigten Waffen nur den Sportlerinnen und Sportlern bescheinigt werden, die auch Mitglied in dem Landesverband sind, für den diese Wettbewerbe genehmigt sind.

 

Die Bundessportordnung ist auf der Seite des DSB einzusehen.
Die Liste B wird auf den Seiten des jeweiligen Landesverbandes vorgehalten.