Ehrenamtliche Tätigkeit

24.03.2015

Das Bundesiministerium der Finanzen hat in einem sog. Anwendungserlass rechtliche Hinweise hinsichtlich der steuerfreien Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit gegeben. Dieser Erlass ist für alle Finanzbehörden bindend. Er gibt wichtige Hinweise zu den steuerlich zu beachtenden Regelungen bei ehrenamtlicher Tätigkeit. Jeder Vereinsvorstand sollte sich hiermit vertraut machen.