Neues zum Sprengstoffgesetz

20.02.2015

Im Jahre 1993 beschloss die Europäisiche Union die Richtlinie 93/15 EWG, mit der zur Vollendung des Binnenmarktes eine Harmonisierung der sprengstoffrechtlichen Regelungen in den Länder der EU angestrebt wurde. Hierauf aufbauend erließ die Kommission der EU am 4. April 2008 eine Richtlinie zur Einführung eines Verfahrens zur Kennzeichnung und Rückverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke.