Verwendung nicht nach Richtlinie 2008/43/EG gekennzeichneter Explosivstoffe nach dem 5. April 2015

15.02.2015

Ab dem 5. April 2015 dürfen Treibmittel, deren Behältnisse nicht nach der EU-Norm zur Nachverfolgung gekennzeichnet sind, weder verwendet oder vertrieben werden. (siehe Schreiben des Innenministeriums vom 6.2.2015)

Der Gesetzgeber hat eine Gesetzesänderung in Arbeit, nach der den Endanwendern die endgültige Verwendung und/oder Vernichtung solcher ungekennzeichneten Treibmittel wieder erlaubt sein soll. Bis zum Abschluss dieses Gesetzgebungsverfahrens aber dürfen ab dem 5. April 2015 solche Pulver nur noch aufbewahrt werden.