Übergangsregelung Schießstandsachverständige

19.12.2014

Jetzt gibt es auch ein offizielles Schreiben des Bundesinnenministeriums, das förmlich klarstellt, dass und vor allem warum die schon einmal für zwei Jahre verlängerte Übergangsfrist nicht noch einmal verlängert wurde. Ging per Verteiler an alle Beteiligten. Die Sprache ist relativ deutlich. Mmhmm. Eigentlich schon ziemlich DEUTLICH.